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JURIDICA INTERNATIONAL. LAW REVIEW. UNIVERSITY OF TARTU (1632)

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Media of Law and Legal Science

XVII/2010
ISBN 978-9985-870-27-3

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Carl Schmidt und die ersten juristischen Fachzeitschriften in Schweden: Juridiskt Arkif und Juridiska Föreningens Tidskrift ─ Foren für die schwedischen rechtswissenschaftliche Diskurse des 19. Jahrhunderts

I.

Bereits wenige Jahre nach Gründung der Historischen Rechtsschule und dem Erscheinen der von Friedrich Carl von Savigny u.a. herausgegebenen Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft (1815–1850) wurde in Schweden das Bedürfnis nach einer Erhöhung des rechtswissenschaftlichen Standards immer dringlicher. Zwei junge schwedische Juristen, die Rechtshistoriker H. Samuel Collin und Carl Johan Schlyter (beide Schüler von Johan Holmbergson in Lund, Juraprofessor und Herausgeber der quellentreuen Edition der schwedischen Gesetze des Mittelalters) beschrieben im ersten Band der von Mittermaier und Zachariae veröffentlichten, international orientierten Kritischen Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes (1829–1856) den schlechten, „beklagenswerten“ Zustand der schwedischen Rechtswissenschaft. „Bei sehr vielen der practischen Beamten liegt eine Nichtachtung der Gelehrsamkeit und gründlichen Bildung vor, und bei den meisten Gerichtsbeschlüssen ein gänzlicher Mangel jeder tieferen juristischen Einsicht als der, die durch den Schlendrian zu erlangen ist. Das sind Früchte, an denen man die zuvor beschriebene vertrocknete Wurzel unfehlbar wieder erkennen muss.“ *1

Bereits im darauffolgenden Jahr (1830) kam es zur Gründung der ersten schwedischen Juristenzeitschrift, Juridiskt Arkif. Gründer der Zeitschrift war der am südschwedischen Hofgericht für Schonen und Blekinge (errichtet 1821) in Kristianstad tätige Hofgerichtsassessor Carl Schmidt. Mit Schmidt als Redakteur und Herausgeber erschien Juridiskt Arkif von 1830 bis 1862 in 34 Bänden. Schmidt, der dem einflussreichen Kreis liberaler und reformorientierter Juristen angehörte, war zweifellos einer der bedeutendsten schwedischen Juristen seiner Generation. 

Aus Anlass seiner Berufung an den Obersten Gerichtshof ging Schmidt im Jahre 1845 nach Stockholm, wo er seine Tätigkeit als Redakteur fortsetzte. Er wurde noch im selben Jahr (1845) Mitglied der Gesetzgebungskommission, der es oblag, die neue schwedische Kodifikation auszuarbeiten.

Darüber hinaus war Schmidt auch an der Gründung des schwedischen Juristenvereins, Juridiska Föreningen, aktiv beteiligt. Dieser Verein ist ein gutes Beispiel für ein im Entstehen begriffenes, interaktives und dynamisches juristisches Milieu. Schmidt war Herausgeber der Zeitschrift dieses Vereins, Juridiska Föreningens Tidskrift, die von 1850 bis 1862 erschien.

Alles in allem war Carl Schmidt einer der bedeutendsten Vermittler juristischen Wissens im Schweden des 19. Jahrhunderts. Seine Tätigkeit mit den von ihm selbst herausgegebenen Zeitschriften bildete den Kernpunkt eines wichtigen Netzwerkes für die radikalen bzw. reformorientierten Juristen der damaligen Zeit.

II.

Carl Schmidt entstammte einer Juristenfamilie. Im Jahre 1792 als Sohn eines Richters am Göta Hofgericht (Appellationsgericht) in Jönköping geboren, studierte er an der Universität Lund und gehörte zur ersten Generation Studenten des bereits erwähnten Juraprofessors Johan Holmbergson.

Holmbergson verdient in diesem Zusammenhang ganz besonders hervorgehoben zu werden. 1764 geboren, studierte er Jura in Uppsala und war auch involviert in die rechtlichen Folgen des unblutigen Staatsstreichs von 1809 sowie in das Zustandekommen der schwedischen Verfassung in Stockholm. Nach der Verfassungsgründung war er als Sekretär der Gesetzgebungskommission des Reichstags tätig. Im Jahre 1811 wurde er dann Professor in Lund. In einem über ihn erschienenen Nekrolog (1842) wurde metaphorisch folgendes zum Ausdruck gebracht: „Als Holmbergson Uppsala verließ, erloschen die Leuchter der Rechtswissenschaft in Uppsala, um in Lund wieder entzündet zu werden.“ Holmbergsons Tätigkeit war ein wichtiger Katalysator für die moderne schwedische Rechtswissenschaft: viele seiner Studenten bezeugten seine charismatische Persönlichkeit und seine Rolle als Förderer einer jungen, rechtswissenschaftlich orientierten Studentengeneration.

Carl Schmidt gehörte zusammen mit Collin und Schlyter zu dieser ersten Generation rechtswissenschaftlich bewusster Jurastudenten. Seine Initiative zur Gründung einer juristischen Fachzeitschrift in Schweden hing offenbar mit dem von Collin und Schlyter veröffentlichten kritischen Artikel eng zusammen.

Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung begann Carl Schmidt seine Juristenkarriere am Göta-Hofgericht. Als 1821 in Kristianstad ein neues Hofgericht für Schonen und Blekinge (Südschweden) eingerichtet wurde, suchte und erhielt er dort eine Richterstelle und avancierte schließlich zum Hofgerichtsrat. Er blieb in Kristianstad bis 1845, also bis zu seiner Berufung zum Mitglied des Obersten Gerichtshofes in Stockholm.

In den ca. 25 Jahren, die er in Kristianstad verbrachte, gehörte Schmidt zur Gruppe reformliberaler Juristen. Neben seiner Tätigkeit als Richter fand er die Zeit, zusammen mit einigen Freunden einen Buchverlag und eine Buchdruckerei, C. Schmidt & Co., zu gründen (1830). Der Buchverlag spezialisierte sich auf sogenannte Bildungsromane – nicht nur in schwedischer Sprache, sondern auch in mehreren Fremdsprachen. Innerhalb dieses Verlages gründete Schmidt noch im selben Jahr (1830) seine juristische Fachzeitschrift, Juridiskt Arkif.

Carl Schmidt hatte offensichtlich hohe Ambitionen mit seiner Zeitschrift, und er fand seine Vorbilder in der Unmenge an deutschen Fachzeitschriften. Die Titelseite seiner Zeitschrift war mit einer Vignette geschmückt, die er vermutlich von der deutschen rechtswissenschaftlichen Zeitschrift Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (erschienen ab 1826) übernommen hatte. Die Vignette zeigte das Auge des Gesetzes mit den Symbolen der Gerechtigkeit, der Waage und dem Schwert, verkreuzt mit Gesetzestafel und Olivenzweig. *2 Diese deutsche Zeitschrift wurde auch in der von Schmidt im ersten Band publizierten Bibliographie juristischer Fachzeitschriften erwähnt. Eine international orientierte Jahresbibliographie erschien daraufhin in jedem Band der Zeitschrift. 

III.

Ein jüngerer Bruder von Carl Schmidt, Gustavus Schmidt, emigrierte um 1820 nach Nordamerika, wo er sich zunächst in Richmond, später jedoch in New Orleans, Louisiana, als Rechtsanwalt niederließ. Seine Verwandten in Schweden hatten keine Nachricht von ihm und betrachteten ihn folglich als verlorenen Sohn. Im Jahre 1830 kam es allerdings zu einem brieflichen Kontakt zwischen den zwei Brüdern *3 , und der darauffolgende, regelmäßige Briefwechsel führte nicht nur mit sich, dass mehrere Beiträge aus der Feder nordamerikanischer Juristen in Juridiskt Arkif publiziert wurden, sondern auch, dass Carl Schmidt aus den Vereinigten Staaten regelmäßig eine Anzahl von amerikanischen Kulturzeitschriften erhielt. So wurden beispielsweise schon im ersten Band seiner Zeitschrift Edvard Livingstones Kommentare zur Todesstrafe in Louisiana veröffentlicht, und einige Jahre später, in Band 8, erschien ein Artikel über das amerikanische Staatsrecht, verfasst von Joseph Story, dem Vorsitzenden des amerikanischen Obersten Gerichtshofes. *4

Die Zahl der aus deutschen Zeitschriften und anderen juristischen Werken übersetzten Artikel und Aufsätze in Juridiskt Arkif ist so groß, dass man eigentlich von einer international orientierten Zeitschrift sprechen kann. Jedes Heft der Zeitschrift erging auch an Schmidts Bruder in New Orleans. Die regelmäßigen Lieferungen inspirierten diesen offenbar dazu, eine ähnliche Zeitschrift auch in New Orleans herauszugeben. Im Jahre 1841 erschien nämlich das erste Heft des Louisiana Law Journal, herausgegeben von Gustavus Schmidt. *5 Diese Zeitschrift stellte nicht nur auf die Darstellung des Rechts von Louisiana ab, sondern auch darauf, „die Analogien und Kontraste zwischen unserer Gesetzgebung und jener der anderen Staaten der Union“ aufzuzeigen. Zudem hielt Gustavus Schmidt es für nützlich, die Rechtswissenschaft in Louisiana mit jenen anderer Länder zu vergleichen. Im Louisiana Law Journal sollte also das Recht sowohl aus theoretischer als auch praktischer Perspektive dargestellt werden. In Bezug auf Zwecke und Zielsetzungen war also das von Gustavus Schmidt herausgegebene Louisiana Law Journal identisch mit denen der Zeitschrift seines schwedischen Bruders, Juridiskt Arkif

IV.

Im Jahre 1848 kam es in Stockholm zu einem Treffen der Mitglieder eines Unterstützungsvereins für die Witwen und Waisen der schwedischen Amtsrichter. Bei diesem Treffen diskutierte man die Frage der Gründung eines nationalen Juristenvereins. An der Juristischen Fakultät von Uppsala war ein solcher Verein bereits im Jahre 1844 gegründet worden, zur Förderung des Dialogs zwischen Professoren und Studenten der Fakultät. *6 Im Hinblick auf den Zweck des nationalen Vereins sollten die praktisch tätigen Juristen „sich im Verein mitteilen“ und mit den Repräsentanten der Rechtswissenschaft Gedanken und Erfahrungen hinsichtlich der verschiedenen Themata, mit denen sie arbeiteten, austauschen – „zum gegenseitigen Nutzen und Frommen, sowohl was sie selbst betrifft, als auch ein verschärftes Urteilsvermögen im Hinblick auf die Wissenschaft, die ein Teil von ihnen betreibt, sowie deren praktische Anwendung, die einem anderen Teil von ihnen obliegt“. *7

Im August des darauffolgenden Jahres (1849) kam es in Stockholm tatsächlich zur Gründung dieses nationalen Juristenvereins. Gemäß den Statuten sollte der Verein in Stockholm seine Zentrale und in den Regierungsbezirken regionale Abteilungen haben und dabei auf die Förderung von sowohl Wissenschaftlichkeit als auch praktischer Tüchtigkeit abstellen. Bereits nach einem Jahr waren 400 Mitglieder registriert, davon 110 in der Stockholmer Zentrale. Im Jahre 1857 waren mehr als 800 Mitglieder in der Zentrale und den 23 Bezirksvereinen registriert. Carl Schmidt wurde schon bei der Vereinsgründung zum geschäftsführenden Beiratsmitglied ernannt und gleichzeitig zum Herausgeber der Zeitschrift des Vereins, Juridiska Föreningens Tidskrift, die ab sofort erschien. In den Jahren 1850 bis 1861 gab er 23 Hefte (von jeweils ca. 200 Seiten) heraus. Bei den Jahrestreffen des Vereins, die oft in den Hauptstädten der Regierungsbezirke stattfanden, wurden die für das Jahr vorgesehenen Diskussionsthemen präsentiert und beschlossen, worauf die Diskussionsprotokolle der verschiedenen regionalen Abteilungen in einem Heft der Zeitschrift veröffentlicht wurden. Das Heft mit den Jahresverhandlungen wurde rechtzeitig gedruckt, damit es noch „vor der Einstellung des Schiffsverkehrs im Herbst in alle Bezirke des Landes expediert werden konnte“. Es gab eben in Schweden damals noch keinen Eisenbahnverkehr.

Auch mit dieser Fachzeitschrift hatte Carl Schmidt hohe Ambitionen. Bereits das zweite Heft enthielt eine Reihe von wissenschaftlichen Aufsätzen, davon zwei aus der Feder des Juraprofessors Carl Olof Delldén (1800–1854) aus Uppsala. *8 Sein Artikel mit dem Titel „Ein Blick auf die jüngsten Ergebnisse der Rechtsforschung“ ist für unser Thema von besonderem Interesse. Delldén bezeichnete vor allem die deutsche Rechtsforschung als vorbildlich und konstatierte, dass die Rechtsforschung nicht nur zu einer qualitativ hochstehenden Gesetzgebung geführt, sondern auch – dank eines zunehmenden Rechtsbewusstseins der Bürger – ein Bedürfnis nach Gesetzesreformen zur Folge gehabt habe. Viele Rechtsgelehrte wetteiferten mit den praktizierenden Juristen darin, „durch die Verbindung von Theorie und Praxis beiden Teilen eine juristische Ausbildung und Vervollkommnung zukommen zu lassen.“ Vergleichendes Recht wurde zum Thema des Tages, Reisen in fremde Länder sowie eine große Anzahl von Zeitschriften „haben über diese Themata eine Ordnung und ein Licht verbreitet, an dem es noch vor einem halben Säkulum fast ganz mangelte. Am reichsten in dieser Hinsicht ist die juristische Literatur Deutschlands, wo solche Schriften hinsichtlich jedes Sachgebietes unter der Bezeichnung Journale, Archive u.s.w. entstanden sind, aber auch die französische und englische, sowie in letzter Zeit die nordamerikanische Literatur konkurrieren mit dem durch diese literarische Tätigkeit so nutzbringenden Deutschland“. *9 Delldén hob diesbezüglich die Beiträge des dänischen Rechtsgelehrten Anders Sandøe Ørsted besonders hervor. 

Das qualitativ erhöhte juristische Wissen und die gegenseitigen Anknüpfungspunkte hatten allerdings auch dazu beigetragen, dass es immer schwieriger wurde, die Probleme im Zusammenhang mit den Gesetzgebungsreformen der Nationen zu lösen, schrieb Delldén. Seine Einstellung muss natürlich im Kontext des damals offenbar misslungenen schwedischen Kodifikationsprojekts gesehen werden. In einem der folgenden Hefte beschrieb er eingehend die Kodifikationsreform in Schweden *10 (nebenbei bemerkt war Delldén einer der fleißigsten Artikelverfasser in dieser Zeitschrift).

Nach 40 Jahren Arbeit an einer Kodifikation nach kontinentaleuropäischem Muster hatte der schwedische Reichstag 1849 beschlossen, statt einer Kodifikation nur gewisse Teile des alten Reichsgesetzbuchs von 1734, die sog. Balken, sukzessiv zu reformieren. *11 In diesem Zusammenhang war die Zeitschrift des juristischen Vereins ein wichtiges Instrument: einerseits ermöglichte sie einen öffentlichen Reformdiskurs, andererseits konnte der Herausgeber Carl Schmidt die rechtspolitische und reformorientierte Diskussion mit nationalen und internationalen rechtswissenschaftlichen Beiträgen kontinuierlich fortführen. Nachdem die Strafrechtsreform höchste Priorität hatte, wurden zu dieser Thematik mehrere Artikel veröffentlicht. Das nordamerikanische Gefängnissystem gehörte gleichfalls zu den in dieser Zeitschrift aktuellen Diskursen. *12 Es handelte sich hier auch um Artikel, die aus der Zeitschrift Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes übersetzt worden waren.

Artikel zum Thema Gefängnissystem kamen in dieser auch praktisch orientierten Zeitschrift übrigens häufig vor.  Damals wurde in Schweden eine Reihe von Zellengefängnissen gebaut. Die von Mittermaier verfassten und im Archiv des Criminalrechts veröffentlichten Übersichtsartikel mit aktuellen internationalen Notizen wurden gleichfalls regelmäßig in der schwedischen Zeitschrift publiziert. *13 Darüber hinaus versah Carl Schmidt seine Zeitschrift mit einem eigenen Teil für Rezensionen und stellte jedes Jahr eine schwedische juristische Bibliographie zusammen.

Auch staatsrechtliche Diskurse fanden in der Zeitschrift ihren Niederschlag. So war z. B. das Thema Richtermacht vom Justizombudsman Theorell in seinem Amtsbericht 1849 tematisiert worden. Es ging damals um die Rezeption der von der nordamerikanischen (1803) sowie auch der norwegischen (1814) Verfassung akzeptierten Normenkontrolle, judicial review *14 – eine Frage, die bei den Verhandlungen des Vereins im Jahre 1855 aufs Tapet kam. Noch im selben Jahr veröffentlichte Schmidt einen aktuellen Aufsatz zum Thema: „Darf der Richter ein Gesetz anwenden, das ohne die nach der Verfassung erforderliche Zustimmung der Stände erlassen worden war?“ Dieser Aufsatz war im Jahr zuvor in der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft publiziert worden. *15 Aus diesem Beispiel erhellt, dass Schmidt in der internationalen und vor allem der deutschen Fora an juristischen Fachzeitschriften durchaus bewandert war.

Immer häufiger erschienen in der Zeitschrift auch Referate zum Thema Rechtsanwendung. Als Mitglied des Obersten Gerichtshofes hatte Schmidt einen guten Überblick über die wichtigsten Rechtsfälle des Jahres. In dieser Hinsicht war seine Zeitschrift ein Vorläufer der immer mehr auf die Gerichte abgestellten juristischen Fachzeitschriften in Schweden, die auf Schmidts Zeitschriften folgten. *16

Carl Schmidts Zeitschrift reflektierte Ideen und Arbeit ihres Redakteurs sowie die Diskurse, an denen er teilnahm. Schmidt legte sein Amt als Mitglied des Obersten Gerichtshofes im Jahr 1858 nieder und einige Jahre später beendete er auch seine Tätigkeit als Redakteur der beiden juristischen Fachzeitschriften. Im Sommer 1861 teilte er den Teilnehmern am Jahrestreffen des Juristenvereins mit, dass er, nun bald 69 Jahre alt, nach zwölf Jahren als Redakteur und 31 Jahren als Herausgeber der Zeitschrift Juridiskt Arkif „bei einer Arbeit dieser Art mehr Erholung benötige“. *17 Jetzt musste er nur noch die Register anfertigen – nicht nur zu den 23 Heften der Zeitschrift, sondern auch zu den 34 Bänden von Juridiskt Arkif. Das Sachregister von Juridiskt Arkif umfasste 160 Seiten und wurde von Schmidt im Jahre 1863 angefertigt und gedruckt. *18

V.

Abschließend noch einige zusammenfassende Bemerkungen. Die ersten juristischen Fachzeitschriften in Schweden sind eng mit dem Namen Carl Schmidt verbunden. Der gesellschaftliche Kontext von Kristianstad um 1830 wurde für ihn ein wichtiger Katalysator für seine Rolle als liberaler Jurist und Herausgeber von juristischen Fachzeitschriften. Von besonderem Interesse sind die von ihm aufgenommenen Kontakte, nicht nur zu amerikanischen Juristen (wie z. B. seinem Bruder Gustav in New Orleans), sondern auch zu deutschen, international orientierten Rechtswissenschaftlern – vor allem zu Mittermaier und anderen deutschen Zeitschriftenredakteuren. Sein internationales Kontaktnetz war eine Voraussetzung für den Erfolg seiner Zeitschriften.

Wie Mittermaier, gehörte auch Schmidt zur Gruppe liberaler Juristen, d.h. er war reformorientiert und wusste theoretische Diskurse mit denen des praktischen Rechtslebens zu verbinden.

Besonders erwähnenswert ist im vorliegenden Zusammenhang das Zeitschriftenprojekt in Verbindung mit dem Konzept ‚Juristenverein‘, der auf Förderung der Zusammenarbeit von Rechtstheoretikern (d.h. den Juraprofessoren) und Praktikern (zu welchem Schmidt selbst gehörte) abzielte. Die Interaktion von Theorie und Praxis – ein Gedanke, der später (in Deutschland) von Rudolf von Jhering und (in Schweden) vom Zivilrechtler Alfred Winroth weiterentwickelt wurde *19 – war schon für Carl Schmidt und seine Zeitgenossen eine wichtige Voraussetzung für ihre Tätigkeit als Herausgeber von juristischen Fachzeitschriften.

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pp.40-44