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JURIDICA INTERNATIONAL. LAW REVIEW. UNIVERSITY OF TARTU (1632)

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Penal Law Reform and New Penal Law: Estonia in Europe

VIII/2003
ISBN 9985-870-17-4

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Deutsch-Estnische Rechtsfragen. N. von. Redecker (Hrsg.). Band 13. Studien des Instituts für Ostrecht München. Frankfurt am Main: Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften, 2003. – 108 S.

Die vorliegende Sammlung ist zu einem bedeutungsvollen Zeitpunkt erschienen. Estland wartet auf die Aufnahme in die Europäische Union. In diesem Zusammenhang ist es in jeder Hinsicht interessant, sich mit Fragender Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen von Estland und Deutschland zubefassen. In die Sammlung sind wissenschaftlicheArbeiten von Kollegen sowohl aus Estland wie auch aus Deutschland aufgenommen worden, angefangen von der Juristengemeinschaft (Prof. I. von Münch) bis zum estnischen Gengesetz, das durchaus als Vorbild für die deutsche Rechtsordnung dienen könnte (N. von Redecker).

Den größten Beitrag zur Herausgabe dieser Sammlung hat N. von Redecker geleistet, der Gründungsmitglied der Deutsch-Estnischen Juristenvereinigung und deren stellvertretender Vorsitzender ist. Die ersteJahreskonferenz der Vereinigung hat imJuni 2002 im Schwarzhäupterhaus in Tallinn stattgefunden. Die Veranstaltung ist durch die Deutsche Botschaft in Estland und den DAAD unterstützt worden. Die Veröffentlichungen der Sammlung sind aus den Vorträgen, die im Rahmen der Konferenz gehalten wurden, entstanden. Auch der Autor dieser Buchbesprechung konnte an der Veranstaltung teilnehmen.

In seinem Beitrag „Die Gemeinschaft der Juristen“ fragt Prof. I. von Münch, ob zwischen Juristen besondere Beziehungen bestehen, und falls ja, was dieses Besondere bei den Juristengemeinschaften ausmacht. Inhaltlich hält sich der Autor dennoch hauptsächlich bei den Gemeinschaften der Juristen selbst auf.Trotzdem wirft er am Ende schließlich die Frage nach allgemeinen Juristengemeinschaften auf, die unabhängig von korporativen Rechtsformen und unabhängig vom Juristen beruf sind. Und er antwortet auf die Frage, das seine Juristengemeinschaft letztendlich um so intensiver ist, jeweniger sich die Vertreter verschiedener juristischer Berufe selbst in den Elfen beinturm ihres Beruf es einschließen. In jedem Fall aber sind internationale Juristengemeinschaften von Vorteil und menschlich bereichernd.

Prof. E. Kergandberg erwähnt in seinemBeitrag „Estlands künftiges Strafverfahrensgesetzbuch als rechtspolitische Entscheidung“, dass sich alle größeren Parteien in Estland dahin gehend verständigt haben, dass Estland eine neue Strafprozessordnung benötige. Dies ist bis zum heutigen Tag ein politischer Wille, der aber auch schon Wirklichkeit geworden ist, denn am 12. Februar 2003 hat das estnische Parlament (Riigikogu) ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Das Gesetz wird am 1. Juli 2004 in Kraft treten und im Vorfeld ist noch die Verabschiedung der Vorschriften über dessen Einführung erforderlich. In seinem Beitrag macht der Autor den Leser darauf aufmerksam, dass sich in der gesetzgeberischen Wirklichkeit die Arbeit nicht immer in systematischer Weise vollzog. Davon weiß der Autor nicht nur vom Hörensagen zuberichten, sonderner war auch selbst Mitglied der Gesetzgebungskommission. Gleichs am bedeutet dies auch nicht, dass an den in der Fachliteratur vertretenen Auffassungen, heutigen Entwicklungstendenzen des Strafprozesses oder aber der Gesetzgebungspraxis anderer Länder vorbei geschaut worden wäre. Dennoch wurde bis weilen eher intuitiv zu den Lösungen vorgedrungen. Interessant ist es, zu den Modellen zum Strafprozess („inquisitorisch“, „adversary“), zu Legalitäts- und/oder Opportunitätsprinzip, zur Gesetzesstruktur, zum Beweisverfahren, zu den Verfahrens beteiligten, zum Einfluss des Corpus Juris usw. zulesen.

Dr. S. Oksaar gibt in seinemBeitrag „Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Estland“ einen zusammenfassenden Überblick über die wesentlichsten Rechtsgebiete, Problemstellungen und Verträge, die diejuristischen Beziehungen zwischen Estland und Deutschland charakterisieren; dies aus der Sicht eines Praktikers. Zusätzlich macht der Autor den Leser auf die akademische Zusammenarbeit zwischen Estland und Deutschland aufmerksam. Ich halte diese Hinweise für besonders wesentlich, denn Estland hat sich seit Wiederherstellung der Unabhängigkeit bei der Gestaltungs einer Rechtsordnung ganz klar am Vorbild von Deutschland orientiert. In dem Beitrag finden wir 16 Bezeichnungen von bilateralen Verträgen, die die beiderseitigen Beziehungen zwischen Estland und Deutschland ausgestalten. Selbstverständlich wird auch auf andere multilaterale völkerrechtliche Verträge hingewiesen, die in den Beziehungen der beiden Staaten ebenso von Bedeutung sind. Die Zukunft der Rechtsbeziehungen von Estland und Deutschland sieht der Autor im Kontext der europäischen Integration. Bekanntermaßen wird am 14. September 2003 das Referendum über den Beitritt Estlands zur Europäischen Union stattfinden. Unabhängig von der Frage, ob Estland im Jahr 2004 Mitglied der EU werden wird oder nicht, kann nach Meinung des Autors der folgende Hinweis nicht unterbleiben: Die aufgrund der Richtlinien bestimmungen der EU harmonisierten Rechtsvorschriften werden in der Zukunft die estnisch-deutschen Beziehungen deutlich spürbarer beeinflussen als rein bilateraleVerträge zwischen Estland und Deutschland.

Dr. B. Jacobs betrachtet in seinemBeitrag „Das estnische Bankensystem“, was sich im estnischen Bank wesen im letzten Jahrzehnter eignet hat. Der Autor erinnert daran, dass am 11. Juni 2002 der zehnte Jahrestag der estnischen Krone in feierlicher Weise mit einer internationalen Konferenz begangen worden ist, zu der die estnische Staatsbank eingeladen hat. Der Autor beschreibt die Aufgabender estnischen Staats- als Zentralbank und räumt der Einführung des Currency Board Systems (CBS) einen besonderen Stellenwert ein. So beschreibt der Autor, dass gerade die Einführung des CBS einwesentlicher Schritt während des Reformprozesses war. Die estnische Krone ist schnell zu einem Symbol der Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Republik Estland geworden. Sie hat es ermöglicht, verantwortungsvolle, umstrittene so wie bis weilen auch schmerzhafte Entscheidungen wie zum Beispiel den ausgeglichenen Staatshaushalt, die radikale Privatisierung usw. zutreffen. Auch heute sind die estnischeStaatsbank und der IMF der Meinung, dass das CBS Estland dazu verhilft, in den sog. Europäischen Raum einzutreten. Obwohl das, was sich in der estnischen Bankenlandschaft ereignet hat, nicht immer als positiv charakterisiert werden kann, ist der Autor zusammenfassend der folgenden Meinung: Bei den heutigen estnischen Geschäftsbanken handelt es sich um moderne Geldinstitute, die durch einen internationalen Standard charakterisiert und die in der Lage sind, ihren Kunden alle Finanzdienstleistungen anzubieten.

Der Titel des Beitrags von N. von Redecker lautet „Estlands Genbankengesetz – Vorbild für Deutschland?“Der Autor stellt die Behauptung auf, dass die Frage, ob das estnische Gengesetz alsVorbild für den deutschen Gesetzgeber dienen kann, hoheaktuelle Bedeutung besitzt. Natürlich hat sich noch nicht herausgestellt, wie weit der deutsche Gesetzgeber das jenige berücksichtigen wird, was der estnische Gesetzgeber geschaffen hat. Die Errichtung von entsprechenden Gendatenbanken weist eine Reihe von Vorzügen auf: dies beginnend mit der effektiveren Möglichkeit, weit verbreitete Krankheiten wie zum Beispiel Krebs und Asthma zubekämpfen bis zur Verwendung der Datenbank zur Bekämpfung der Kriminalität. Tatsächlich wird diese Möglichkeit in dem Beitrag nicht ausführlicher behandelt, weil dies teilweise mit anderen Verwendungszwecke nun vereinbar sein würde. Sicherlicher möglicht nach Auffassung des Autors das in Estland Geschaffene, die sich aus dem Grundgesetz ergebenden Aufgaben zu skizzieren. Dies gilt auch hinsichtlich der Grenzen für die Einführung von staatlichen Gendatenbanken in Deutschland mit dem Ziel, Forschungen in der Medizin zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und für entsprechende Statistiken zu erleichtern. Gendatenbanken ermöglichen es, natürliche individuelle Konsultationen zu den Risiken von Erkrankungenusw. zuerhalten. Nachdem estnischen Vorbildwäre die Teilnahme an einer Datenbank freiwillig und würde sechs Arten von Daten, die einen Genspender charakterisieren, beinhalten: persönliche Angaben, genetische Angaben, eine Gesundheitsdiagnose des Spenders, vom Spender entnommene entsprechende Proben, die das Genom des Spenders enthalten, eineAnalyse der DNA, die aufgrund der Proben erstellt wurde, und Kodierungsdaten. Schließlich gelangt der Autor zu der Schlussfolgerung, das die Suche nach den besten rechtlichen Lösungen nicht nur allein von West nach Ost verlaufen kann, vielmehr verweist das aufgeführte Beispiel auf einen möglichen Verlauf von Ost nach West. In der Sammlung ist der Text des estnischen Gengesetzes (vom 13.12.2000) abgedruckt.

Zusätzlich enthält die Sammlung die Satzung der Deutsch-Estnischen Juristenvereinigung e.V.

Der Unterzeichnete ist besonders erfreut, dass Herr N. von Redecker Mitarbeiter des international anerkannten Instituts für Ostrecht in München ist und sein Interesse den Rechtsentwicklungen in Estland gilt. Ihm ist es auch zu verdanken, dass solche Sammlungen wie die vorliegende erscheinen können. Wir können sicher sein: DieseAusgabe, die deutsch-estnischen Rechtsfragen gewidmet ist, wird nicht die letzte ihrer Art sein.

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pp.211-213